(1) Die öffentlichen Apotheken in Weiz haben an Werktagen wie folgt für Kundenverkehr offen zu halten:
Montag – Freitag Samstag | 08.00 Uhr – 12.30 Uhr 09.00 Uhr – 12.00 Uhr | 15.00 Uhr – 18.00 Uhr |
(2) Wenn 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag – Freitag) fallen, dürfen die Apotheken in Weiz an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken in Weiz bis 18.00 Uhr, am Feiertag, 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten.
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