Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen „Fux“-Apotheke in St. Marein bei Graz folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:
Montag bis Freitag | von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr |
Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023
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