LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHGU - Apotheken in Laßnitzhöhe und in St. Marein bei Graz, Änderung der Betriebszeiten

BHGU - Apotheken in Laßnitzhöhe und in St. Marein bei Graz, Änderung der Betriebszeiten

In Kraft seit 13. Dezember 2019
Up-to-date

§ 1

§ 1

Die Betriebszeiten (Öffnungszeiten) werden wie folgt festgesetzt:

1. Öffentliche Apotheke in Laßnitzhöhe:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und
von 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr

2. Öffentliche Apotheke in St. Marein bei Graz:

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023

§ 1a

§ 1a Bereitschaftsdienst

Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen „Fux“-Apotheke in St. Marein bei Graz folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023

§ 2

§ 2

Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. April 2004, GZ: 12 M 24/2002 bleiben vollinhaltlich in Geltung.

§ 3

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung“ in Kraft.

§ 4

§ 4 Inkrafttreten von Novellen

In der Fassung der Verordnung BVBl. Nr. 51/2023 treten § 1 Z 2 und § 1a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. September 2023, in Kraft.

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023