Vorwort
Die Betriebszeiten (Öffnungszeiten) werden wie folgt festgesetzt:
1. Öffentliche Apotheke in Laßnitzhöhe:
| Montag bis Freitag | von 08.00 bis 12.00 Uhr und |
| von 15.00 bis 18.00 Uhr | |
| Samstag | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
2. Öffentliche Apotheke in St. Marein bei Graz:
| Montag bis Freitag | von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Samstag | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023
Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen „Fux“-Apotheke in St. Marein bei Graz folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:
| Montag bis Freitag | von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr |
Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023
Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 29. April 2004, GZ: 12 M 24/2002 bleiben vollinhaltlich in Geltung.
Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung“ in Kraft.
In der Fassung der Verordnung BVBl. Nr. 51/2023 treten § 1 Z 2 und § 1a mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 15. September 2023, in Kraft.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 51/2023