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Verordnungen
Gehalts- bzw. Entgeltansätze der von den Gemeinden anzustellenden KindergartenpädagogInnen, ErzieherInnen und KinderbetreuerInnen
§ 5
§ 5 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2020
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§ 5 Inkrafttreten — Gehalts- bzw. Entgeltansätze der von den Gemeinden anzustellenden KindergartenpädagogInnen, ErzieherInnen und KinderbetreuerInnen
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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