§ 4 In- und Außerkrafttreten — BHGU – Festsetzung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen „Apotheke Hart“
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung“ in Kraft.
(2) Mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung“ treten die Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 25. Februar 2014, GZ: 12 W 58/2008, und vom 1. August 2016, GZ: BHGU-55868/2016, außer Kraft.
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