(1) Diese Verordnung tritt mit Dienstag, 1. Jänner 2019 in Kraft. An diesem Tag hat ab 8:00 Uhr die „Leonhard-Apotheke“ in 8330 Feldbach Turnusbereitschaftsdienst gemäß § 2 Abs. 1 zu versehen.
(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2018 tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach vom 05. Juli 2004, GZ: 12.0-1/11-2004 und 12.0-2/2-2004 in der Fassung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark vom 21.August 2013, GZ: 12.0-2/2013, außer Kraft.
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