(1) Außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 bis 5 haben die öffentlichen Apotheken in Feldbach jeweils am Freitag 18:00 Uhr wöchentlich wechselnd in folgender Reihenfolge Turnusbereitschaftsdienst zu leisten:
1. Apotheke „Zur Mariahilf“ in 8330 Feldbach, Hauptplatz 15,
2. „Vulkanland Apotheke“ in 8330 Feldbach, Industriepark 11
3. „Leonhard-Apotheke“ in 8330 Feldbach, Schillerstraße 26,
Der Bereitschaftsdienst-Wechsel erfolgt jeweils am Freitag um 18:00 Uhr.
(2) Die Apotheken in Feldbach dürfen zusätzlich zum Turnusbereitschaftsdienst gemäß Abs. 1 während der Mittagspause an Werktagen von Montag bis Freitag von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr zusätzlichen Bereitschaftsdienst, welcher auch bei geöffneter Apotheke geleistet werden darf, ausgenommen am 24.12. und 31.12., versehen.
(3) Während des von den öffentlichen Apotheken in Feldbach gemäß Abs. 1 und 2 zu leistenden Bereitschaftsdienstes muss der Apothekenleiter oder ein anderer allgemein berufsberechtigter Apotheker zur Abgabe von Arzneimitteln in dringenden Fällen rasch erreichbar sein (Ruferreichbarkeit). Auch die telefonische Erreichbarkeit ist während dieser Zeiten sicherstellen.
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