Außerhalb der Betriebszeiten wird den öffentlichen Apotheken in Frohnleiten folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 Apothekengesetz, RGBl. Nr. 5/1907 i.d.g.F., zusätzlich bewilligt:
1) „Engel-Apotheke“:
Sonn- und Feiertag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
a) bei Dienstbereitschaft eines Arztes für Allgemeinmedizin in der Stadt Frohnleiten, ohne Hausapotheke,
b) nicht bei Dienstbereitschaft der „Mur-Apotheke“ Frohnleiten
2) (Anm.: entfallen)
Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.
Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 49/2023
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