LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHSO - Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheke „Zur Reichskrone“ in Mureck§ 4

§ 4In- und Außerkrafttreten

In Kraft seit 01. Februar 2018
Up-to-date

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2018 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Jänner 2018 tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Radkersburg vom 24. November 2011 über die Festsetzung der Betriebszeiten und des Bereitschaftsdienstes der öffentlichen Apotheke „Zur Reichskrone“ in Mureck, GZ: 12.0-27/07, außer Kraft.

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