(1) Die Apotheke „Zur Reichskrone“ hat an Werktagen wie folgt für den Kundenverkehr offen zu halten.
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 8.00 bis 12.00 Uhr
(2) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, kann die Apotheke „Zur Reichskrone“ an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.
(3) An den vier Einkaufssamstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, darf die Apotheke „Zur Reichskrone“ bis 18.00 Uhr, am Feiertag 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet halten.
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