1. Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages der Verlautbarung in Kraft.
2. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 21. Juli 2015, GZ.: BHGU-250360/2015-2, verlautbart in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für Steiermark“ außer Kraft.
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