Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung der Lebensräume für die in der Anlage 1 angeführten Pflanzen und Tiere. Geschützt werden insbesondere:
– die Röhrrichtzonen, Hecken, Einzelbäume und Totholzbestände als Brut- und Rückzugsgebiete für Tiere sowie
– die Wiesen und Weiden als Standorte für Pflanzen und Tiere.
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