LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHWZ - Ruferreichbarkeit der Almenland Apotheke in der Marktgemeinde Passail sowie Paracelsus Apotheke in der Stadtgemeinde Weiz§ 1

§ 1Bereitschaftsdienst in Form der Ruferreichbarkeit

In Kraft seit 15. September 2016
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Die „Almenland Apotheke“ in der Marktgemeinde Passail und die „Paracelsus Apotheke“ in der Stadtgemeinde Weiz können den Bereitschaftsdienst in Form der Ruferreichbarkeit leisten (§ 8 Abs. 5a Apothekengesetz).

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