(1) Die betroffenen Grundstücke der vom Regionalprogramm umfassten Tiefengrundwasserkörper sind in Form zweier Übersichtskarten im Maßstab 1:250.000 (Anlage 2) und von 186 Detailkarten im Maßstab 1:5.000 (Anlage 3, Karten 1-19) planlich dargestellt.
(2) Zusätzlich können die Widmungsgebiete im Internet unter „www.gis.steiermark.at Kartencenter
Digitaler Atlas
Gewässer Wasserinformation
Grundwasser“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.
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