LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 45 - Wundschuh-Neuteich (AT2247000)§ 5

§ 5Abgrenzung des Schutzgebietes

In Kraft seit 19. Mai 2017
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Die Abgrenzung des Schutzgebietes erfolgt durch den in der Anlage 2 dargestellten mit den Grundstücksgrenzen übereinstimmenden Plan im Maßstab 1:1.500.

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