Die Ziele sind durch Managementmaßnahmen, vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes, anzustreben. Solche Maßnahmen sind insbesondere für das Schutzgut Vierblättriger Kleefarn ( Marsilea quadrifolia ):
1. regelmäßiges Entfernen von Röhrichtanteilen,
2. Bereitstellung von Pionierstandorten durch teilweises Freibaggern und
3. regelmäßiges Ablassen des Teiches.
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