Bestattungsformular-Verordnung 2017
Vorwort
§ 1
§ 1 Formulare
(1) Für die Vollziehung des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010 werden die angeschlossenen Formulare festgesetzt.
(2) Diese Formulare sind:
- Anlage 1 zu § 5 Abs. 1 des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010 (Ärztlicher Behandlungsschein)
- Anlage 2 zu § 9 des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010 (Totenbeschauschein)
- Anlage 3 zu § 10 des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010 (Totenbeschauprotokoll)
- Anlage 4 zu § 25 Abs. 1 des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 2010 (Überführungsanzeige)
§ 2
§ 2 Anpassungsmöglichkeiten
(1) Soweit die Vollziehung automationsunterstützt erfolgt, können die Formulare den besonderen Erfordernissen, die sich daraus ergeben, angepasst werden.
(2) Bei Verwendung des Ärztlichen Behandlungsscheins innerhalb von Krankenanstalten ist dessen Erweiterung um zusätzliche Angaben zulässig, soweit sie aufgrund der arbeitsorganisatorischen Abläufe zweckmäßig ist.
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem dreißigsten Tag nach der Kundmachung, das ist der 26. April 2017, in Kraft.
§ 4
§ 4 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die bei der Vollziehung des Steiermärkischen Leichenbestattungsgesetzes 1992 zu verwendenden Formulare, LGBl. Nr. 76/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 78/1999, außer Kraft.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Ärztliche Behandlungsschein ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 2
Anl. 2
(Anm.: Der Totenbeschauschein ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 3
Anl. 3
(Anm.: Das Totenbeschauprotokoll ist als PDF dokumentiert.)
Anlage 4
Anl. 4
(Anm.: Die Überführungsanzeige ist als PDF dokumentiert.)