Die monatliche Verwendungszulage gemäß § 269 Abs. 2 Stmk. L-DBR beträgt für
besondere Verwendung | Prozent der Bemessungsgrundlage gemäß § 264a Stmk. L DBR | |
1 | den Sekretär/die Sekretärin der Verwendungsgruppe A im Büro eines Mitgliedes der Steiermärkischen Landesregierung, den Sekretär/die Sekretärin der Verwendungsgruppe A im Klubsekretariat eines Landtagsklubs, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe A im Landesrechnungshof | 55 |
2 | den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe B im Büro eines Mitgliedes der Steiermärkischen Landesregierung, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe B im Klubsekretariat eines Landtagsklubs, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe B im Landesrechnungshof, den Leiter/die Leiterin des Steiermark Büros in Brüssel | 30 |
3 | den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin in der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Liezen, Murtal, Südoststeiermark und Weiz | 15 |
4 | den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin in der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, Leibnitz, Leoben und Voitsberg, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe C im Büro eines Mitgliedes der Steiermärkischen Landesregierung, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe C im Klubsekretariat eines Landtagsklubs, den Beamten/die Beamtin der Verwendungsgruppe C im Landes-rechnungshof | 12 |
5 | den Gemeindeprüfer/die Gemeindeprüferin der Verwendungsgruppe B in der Abteilung 7 Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau des Amtes der Landesregierung | 11 |
6 | den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin in der Bezirkshauptmannschaft Murau | 10 |
7 | das Lebensmittelaufsichtsorgan der Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement des Amtes der Landesregierung oder einer Bezirkshauptmannschaft, den leitenden Sozialarbeiter/die leitende Sozialarbeiterin in einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Gesamtzahl ab neun systemisierten Dienstposten des Gehobenen Dienstes der Sozialarbeit | 9 |
8 | den Straßenmeister/die Straßenmeisterin, den Autobahnmeister/die Autobahnmeisterin, den Leiter/die Leiterin einer Zentralwerkstätte der Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst (STED) des Amtes der Landesregierung, den Wirtschaftsführer/die Wirtschaftsführerin (Verwalter/Verwalterin) in einer land- und forstwirtschaftlichen Fachschule oder in einem einer solchen Schule angeschlossenen Wirtschaftsbetrieb, den Gemeindeprüfer/die Gemeindeprüferin in der Verwendungsgruppe B in einer Bezirkshauptmannschaft | 8 |
9 | den leitenden Sozialarbeiter/die leitende Sozialarbeiterin in einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Gesamtzahl von fünf bis acht systemisierten Dienstposten des gehobenen Dienstes der Sozialarbeit | 7 |
10 | den Kanzleileiter/die Kanzleileiterin der politischen Expositur Gröbming | 6 |
11 | den Gemeindeprüfer/die Gemeindeprüferin der Verwendungsgruppe C in einer Bezirkshauptmannschaft, den leitenden Sozialarbeiter/die leitende Sozialarbeiterin in einer Bezirkshauptmannschaft bei einer Gesamtzahl bis vier systemisierten Dienstposten des Gehobenen Dienstes der Sozialarbeit | 5 |
12 | den Verwalter/die Verwalterin eines Jugendhauses in der Verwendungsgruppe C, den Straßenmeisterassistenten/ die Straßenmeisterassistentin | 4 |
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