LandesrechtSteiermarkVerordnungenEntwicklungsprogramm für die Planungsregion Südoststeiermark§ 11

§ 11Außerkrafttreten

In Kraft seit 16. Juli 2016
Up-to-date

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft:

1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Jänner 2005, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Radkersburg (LGBl. Nr. 28/2005), erlassen wurde,

2. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1993, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Feldbach (LGBl. Nr. 7/1994), erlassen wurde.

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