Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung außer Kraft:
1. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Jänner 2005, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Radkersburg (LGBl. Nr. 28/2005), erlassen wurde,
2. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1993, mit der ein regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) Feldbach (LGBl. Nr. 7/1994), erlassen wurde.
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