Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2014, LGBl. Nr. 66/2014, in der Fassung LGBl. Nr. 35/2015, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf zum Zeitpunkt des Außerkrafttretens noch offene Verfahren weiterhin anzuwenden ist.
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