(1) Dem Vertragslehrer/Der Vertragslehrerin in Ausbildungsklassen am Johann-Joseph-Fux Konservatorium gebührt für eine Unterrichtsstunde in Ausbildungsklassen eine Dienstzulage. Die Dienstzulage ist durch Teilung des Differenzbetrages zwischen der Entlohnung der Entlohnungs-gruppe l1/Entlohnungsstufe 10 und der Entlohnung der Entlohnungsgruppe l2a2/Entlohnungsstufe 10 durch die 4,33fache Anzahl der Lehrverpflichtung gemäß § 225 Abs. 2 oder § 300 Stmk. L DBR zu ermitteln.
(2) Dem Lehrer/Der Lehrerin in Ausbildungsklassen am Johann-Joseph-Fux Konservatorium gebührt für eine Unterrichtsstunde in Ausbildungsklassen eine Dienstzulage. Die Dienstzulage ist durch Teilung des Differenzbetrages zwischen dem Gehalt der Verwendungsgruppe L1/Gehaltsstufe 10 und dem Gehalt der Verwendungsgruppe L2a2/Gehaltsstufe 10 durch die 4,33fache Anzahl der Lehrverpflichtung gemäß § 225 Abs. 2 oder § 300 Stmk. L DBR zu ermitteln.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise