Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in der Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark, in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen, Politische Expositur Bad Aussee, vom 20. Oktober 2003, GZ: 12.0-A 11-2003, außer Kraft.
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