LandesrechtSteiermarkVerordnungenWeiterbildungskurse für Jagdaufsichtsorgane§ 4

§ 4Inhalte des Weiterbildungskurses

In Kraft seit 07. Juli 2015
Up-to-date

Im Weiterbildungskurs sind folgende Inhalte zu vermitteln:

1. Befugnisse und Pflichten eines Jagdaufsichtsorganes,

2. wesentliche Inhalte des Steiermärkischen Jagdgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie damit zusammenhängende wesentliche Bestimmungen des Tierschutz- und Naturschutzrechtes.

Darüber hinaus können im Weiterbildungskurs Inhalte aus folgenden Themenbereichen angeboten werden:

1. Vermeidung von Wildschäden,

2. wildbiologisches und wildökologisches Fachwissen.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden