(1) Die Anmeldung zum Weiterbildungskurs hat bei den Bezirksjägermeistern zu erfolgen. Bei der Anmeldung ist neben der Bekanntgabe des Namens, des Geburtsdatums und des Hauptwohnsitzes eine Kopie des gültigen Dienstausweises (Zertifikates) bzw. des Zeugnisses gemäß § 1 Abs. 2 vorzulegen. Die jeweiligen Kurstermine werden auf den Anschlagtafeln der Kanzleien der Bezirksjägermeister und im Internet unter der Adresse www.jagd-stmk.at veröffentlicht.
(2) Die Steirische Landesjägerschaft hat über die rechtlichen und fachlichen Inhalte des Kurses Kursunterlagen zu erstellen. Diese werden den Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern bei Kursbeginn ausgehändigt.
(3) Die am Kurs teilnehmenden Personen haben vor Beginn des Kurses den Kursbeitrag zu entrichten und ihre Identität nachzuweisen.
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