§ 15 Außerkrafttreten — Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung – GeOLR
Rückverweise
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 149/2014, außer Kraft.
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