Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. Mai 2013, GZ 12 A 4/98, 12 M 19/01, 12 W 9/00, hinsichtlich der „Lilienapotheke“ und der „Apotheke im Zentrum“ in Seiersberg bleiben aufrecht.
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