Vorwort
§ 1
§ 1
Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka wie folgt festgesetzt:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag | von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 18.30 Uhr |
Mittwoch | von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.30 bis 19.00 Uhr |
Samstag | von 08.00 bis 12.00 Uhr |
§ 2
§ 2
Bei der öffentlichen „Lilienapotheke“ in Seiersberg-Pirka ist deutlich sichtbar der Hinweis auf die eigene Betriebszeit, die nächste diensthabende Apotheke und deren Bereitschaftsdienstzeiten im Bereich des Einganges und der Nachtglocke gut lesbar und bei Dunkelheit beleuchtet anzubringen.
§ 3
§ 3
Die übrigen Teile der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 15. Mai 2013, GZ 12 A 4/98, 12 M 19/01, 12 W 9/00, hinsichtlich der „Lilienapotheke“ und der „Apotheke im Zentrum“ in Seiersberg bleiben aufrecht.
§ 4
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Kundmachung in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ in Kraft.