LandesrechtSteiermarkVerordnungenEuropaschutzgebiet Nr. 26 – Peggauer Wand (AT2217000)§ 1

§ 1Gegenstand

In Kraft seit 06. Februar 2015
Up-to-date

Das in der Gemeinde Peggau gelegene Gebiet „Peggauer Wand“ wird zum Europaschutzgebiet erklärt. Dieses Gebiet wird als Europaschutzgebiet Nr. 26 „Peggauer Wand“ bezeichnet.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden