Die in den Gemeinden Fehring und Hohenbrugg-Weinberg gelegenen Raabaltarme in den Katastralgemeinden Schiefer und Hohenbrugg mit angrenzenden Flächen werden zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt. Dieses Gebiet wird als Naturschutzgebiet Nr. 39c „Raabaltarme Schiefer-Hohenbrugg mit angrenzenden Flächen“ bezeichnet.
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