Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Erklärung des Gebietes „Ober- und Mittellauf der Mur mit Puxer Auwald, Puxer Wand und Gulsen“ zum Europaschutzgebiet, LGBl. Nr. 65/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 160/2006, außer Kraft.
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