Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Altstadt-Sachverständigenkommission (ASVK) sowie die Altstadtanwältin/der Altstadtanwalt haben Anspruch auf Ersatz der Reisegebühren nach dem Steiermärkischen Landes-Reisegebührengesetz, weiters auf eine angemessene Entschädigung.
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