Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt § 4 der Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark, mit der Maßnahmen zur Verringerung der Immission des Luftschadstoffs PM 10 nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft angeordnet werden (IG-L-Maßnahmenverordnung 2008), LGBl. Nr. 96/2007, außer Kraft.
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