Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
1. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 63/1986,
2. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 97/1989.
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