Ortsbildschutzgebiet in Fürstenfeld
Vorwort
§ 1
§ 1 Schutzgebiet
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fürstenfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
§ 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2007, in Kraft.
§ 3
§ 3 Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
1. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 63/1986,
2. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 97/1989.
Anlage 1
Anl. 1
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
PlanPDF