Vorwort
Die in der Anlage dargestellten Teile der Stadtgemeinde Fürstenfeld werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. Mai 2007, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten außer Kraft:
1. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 63/1986,
2. die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Erweiterung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Fürstenfeld, LGBl. Nr. 97/1989.
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
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