Die in der Anlage – eine Planzeichnung im Maßstab 1 : 5000 auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM) – dargestellten Teile der Stadtgemeinde Bad Aussee werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
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