Vorwort
Die in der Anlage – eine Planzeichnung im Maßstab 1 : 5000 auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM) – dargestellten Teile der Stadtgemeinde Bad Aussee werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2008, in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Bad Aussee, LGBl. Nr. 18/1986, außer Kraft.
(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)
Anhänge
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