LandesrechtSteiermarkVerordnungenOrtsbildschutzgebiet in Bad Aussee

Ortsbildschutzgebiet in Bad Aussee

In Kraft seit 31. Mai 2008
Up-to-date

§ 1

§ 1 Schutzgebiet

Die in der Anlage – eine Planzeichnung im Maßstab 1 : 5000 auf Grundlage der Digitalen Katastralmappe (DKM) – dargestellten Teile der Stadtgemeinde Bad Aussee werden zum Schutzgebiet nach dem Ortsbildgesetz 1977 erklärt. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.

§ 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 31. Mai 2008, in Kraft.

§ 3

§ 3 Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Festlegung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977 in Bad Aussee, LGBl. Nr. 18/1986, außer Kraft.

Anlage 1

Anl. 1

(Anm.: Der Plan ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Plan
PDF