1. Alle im § 2 angeführten Höhenkoten beziehen sich auf das Blatt 164 (Ausgabe 1957) der Österreich-Karte 1 : 50.000.
2. Das im 2 festgelegte Gebiet ist in Karten eingetragen, die beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Wasserbuch), bei den Bezirkshauptmannschaften Graz Umgebung und Weiz sowie in den Gemeindeämtern St.Radegund, Neudorf bei Passail, Stenzengreith und Semriach aufliegen.
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