Ferner werden die oben angeführten Bürgermeister ermächtigt,
a) sich die Identität der Passwerber nachweisen zu lassen,
b) die Übereinstimmung der eingebrachten Passanträge mit den vorgelegten Urkunden zu bestätigen,
c) die anfallenden Gebühren einzuheben,
d) die eingebrachten Anträge an die Bezirkshauptmannschaft Leoben weiterzuleiten,
e) die Erledigung durch die Ausfolgung der beantragten Reisepässe zuzustellen sowie
f) die Entwertung der Vorpässe vorzunehmen.
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