LandesrechtSteiermarkVerordnungenBHDL - Ermächtigung der Marktgemeinde Preding zu bestimmten passrechtlichen Handlungen§ 1

§ 1

In Kraft seit 04. Juni 2005
Up-to-date

Personen, die in der Marktgemeinde Preding einen Hauptwohnsitz oder einen weiteren Wohnsitz haben, können Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister der Marktgemeinde Preding einbringen.

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