Vorwort
§ 1
§ 1
Personen, die in der Marktgemeinde Preding einen Hauptwohnsitz oder einen weiteren Wohnsitz haben, können Anträge auf Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches und Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses beim Bürgermeister der Marktgemeinde Preding einbringen.
§ 2
§ 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, sich die Identität des Passwerbers nachweisen zu lassen.
§ 3
§ 3
Der Bürgermeister hat den Antrag unverzüglich an die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg weiterzuleiten.
§ 4
§ 4
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Erledigung durch Ausfolgung zuzustellen.
§ 5
§ 5
Die §§ 1 bis 4 gelten auch für Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises.
§ 6
§ 6
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Juni 2005, in Kraft.