LandesrechtSteiermarkVerordnungenSchongebiet zum Schutz der Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Pinggau und der Stadtgemeinde Pinkafeld§ 1

§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 01. Oktober 1993
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Zum Schutze der Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Pinggau (Steiermark) und der Stadtgemeinde Pinkafeld (Burgenland) wird das in § 2 umschriebene Gebiet im Bereich der Marktgemeinde Pinggau als Schongebiet bestimmt.

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