Die Grenzen der Schutzzone I verlaufen wie folgt: Von der Gabelung der Landesstraßen 312 und 90, letzterer entlang auf eine Länge von 0,7 km Richtung Deutsch Goritz und sodann abzweigend nach Norden bis zur großen Bachschleife des alten Gnasbaches, dann von dieser abweichend genau nördlich zur Landesstraße Nr. 112, diese 110 m westlich der alten Gnasbachbrücke kreuzend, dann weiter am Rande des Talbodens bzw. linken Ufers des Gnasbaches bis zur Liegenschaft vlg. Bergschmidt, dort über die Brücke des Gnasbach Nebengerinnes und gerade in nordöstlicher Richtung den Hang hinauf zur Kote 243 (auf der Straße Unterspitz Krobathen), den hier nach Nordosten abzweigenden Weg entlang bis zu einer Wegkreuzung am Waldrand, dann durch den Wald nach Südosten hinab zum Bergfluß, entlang eines Weges nach Nordosten und über die Straße rechts des Poppendorferbaches in Oberspitz zur Landesstraßenbrücke über den Poppendorferbach, die bachabwärts dieser Brücke gegen Friesenberg abzweigende Fahrstraße entlang, sodann nach Süden bis zur Landesstraße 90, Kote 230 in Salsach und entlang der Landesstraße bis zum Ausgangspunkt der Kreuzung der Landesstraßen 90 und 312.
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