Zur Sicherung der Wasserversorgung und zum Schutz der Wasserversorgungsanlagen des Wasserverbandes Steinberg auf den Grundstücken Nr. 801/2 (artesischer Brunnen 1) und 876 (artesischer Brunnen 2), KG. Rohrbach und 74 (artesischer Brunnen 3), KG. Steinberg sowie 449/1, KG. Plankenwarth (Goldschmiedquelle) und 61/1, KG. Steinberg (Forstquelle = Fritz-Dulnig-Quelle), in den Gemeinden Rohrbach-Steinberg und St. Oswald bei Plankenwarth, wird ein Grundwasserschongebiet bestimmt.
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