Der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombinationsgeräten ist im gesamten Stadtgebiet von Graz und Leibnitz ganzjährig verboten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 110/2013, LGBl. Nr. 100/2016
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