§ 4 § 4 — Entschädigung der Mitglieder des Kulturkuratoriums und der Fachexpertinnen/Fachexperten
Rückverweise
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Jänner 2006 über die Entschädigung der Mitglieder des Förderbeirates, des Landeskulturbeirates und der Fachexpertinnen/Fachexperten, LGBl. Nr. 8/2006, außer Kraft.
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