(1) Die innere Zone für das Sicheldorfer Mineralwasservorkommen erstreckt sich in einem Umkreis von 500 m um die Josefs Quelle.
(2) Die innere Zone für die Radkersburger Stadtquelle wird im Süden durch das linke Ufer der die Staatsgrenze bildenden Mur begrenzt; im Osten bildet der Fuß der westlichen Stadtmauer von Radkersburg und in der Fortsetzung der Nordwestecke eine Linie die Grenze, die von Süden nach Norden bis 30 m nördlich des Nordrandes der Unteren Murtalbundesstraße sowie im Süden eine Linie, die von Norden nach Süden von der Südwestecke der Mauer bis zur Mur führt; im Norden bildet die Grenze eine Linie parallel zum Nordrand der Unteren Murtalbundesstraße im Abstand von 30 m, die im Osten an dem vorbezeichneten nördlichen Punkt der Ostgrenze und im Westen nördlich der Abzweigung des Weges zum Prentlhof in Fortsetzung der Grenze der Parzellen Nr. 420 und 419, KG. Altneudörfl, endet; die Westgrenze verläuft von diesem Punkt in einer geraden Linie zum linken Murufer, die durch die Lage der Grenze zwischen den Parzellen Nr. 421 und 418, KG. Altneudörfl, bestimmt ist.
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