Die Grenze der gemeinsamen äußeren Zone verläuft im Südosten von der Kote 200 westlich der Kutschenitza entlang dem linken Ufer der die Staatsgrenze bildenden Mur bis zum Grenzstein der Bundesgrenze südlich des Prentlhofes; führt dann nach Norden bis zur Brücke über den Mühlkanal (alter Murarm) nächst dem Prentlhof, dann nordwestlich längs des Bettes dieses Mühlkanales bis zur Feldwegbrücke vor dem Knie des Mühlkanales und weiter in gerader Linie bis zur Kote 210 an der Unteren Murtalbundesstraße. Sie verläuft dann entlang des östlichen Randes der Murtalbundesstraße nach Norden über Pfarrsdorf bis zur Abzweigung der Landesstraße Nr. 123 in Dornau, folgt östlich dieser Straße bis zum Drauchenbach und wendet sich längs eines Feldweges nach Norden, diesen Feldweg folgend bis zur Einmündung in die Straße Halbenrain-Pridahof Goritz bei Radkersburg. Sie folgt hierauf dieser Straße nach Osten, wendet sich dann abermals im Ort Pridahof über den nördlichen Weg bei Kote 220 bis zur Einmündung in die Landesstraße Nr. 55 und diese überquerend bis zum Feldkreuz am östlichen Ende von Goritz bei Radkersburg. Hierauf verläuft die Grenze nach Osten bis zur Staatsgrenze an der Kutschenitza und führt schließlich entlang dieser zum Ausgangspunkt an der Mur zurück.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise