(1) Alle im § 2 angeführten Höhenkoten beziehen sich auf das Blatt 132 (Ausgabe 154) mit einzelnen Nachträgen der provisorischen Ausgabe der österreichischen Karte 1 : 50.000.
(2) Das im § 2 festgelegte Gebiet ist in Karten eingetragen, die beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Fachabteilungsgruppe Landesbaudirektion Wasserbuch), bei der Bezirkshauptmannschaft Leoben und beim Stadtamt Leoben aufliegen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise