Die Grenze des Schongebietes verläuft von der Höhe der Westkuppe des Galgenberges (nordwestlich der Ortschaft Prening) nach Südwesten entlang des Kammes zur Kote 977, sodann nach Nordwesten der Höhenlinie folgend zum Sattel beim Gehöft Wolfgruber in westlicher Richtung zum Sonnberg (Kote 929). Von hier führt die Grenze in südsüdöstlicher Richtung der Höhenlinie folgend bis zum Aichberg und in weiterer Folge rund 600 m in südsüdwestlicher Richtung entlang der Höhenlinie über den Steilabfall beim Westportal des Tunnels in östlicher Richtung zur Mitte der Mur, sodann 400 m flußaufwärts bis zu dem am rechten Murufer an den Fluß herantretenden Berghang und schließlich der Höhenlinie östlich von Einöd folgend zum Flaterberg (Kote 838). Von da verläuft die Grenze zunächst in östlicher Richtung zur Kote 923, sodann in nordöstlicher Richtung zum Schinninger (Kote 990) und nach abermaliger Richtungsänderung nach Nordnordwesten der Höhenlinie folgend bis zum Fuße des bewaldeten Abhanges im Ortsteil Mühlfeld. In weiterer Folge führt die Grenze in nordnordöstlicher Richtung entlang des linksufrigen Abbruches (Hochterrasse) des Schladnitzbaches zum Murfluß, sodann 750 m flußaufwärts der Mur bis zum Fuße des Galgenberges in nordnordwestlicher Richtung, von wo sie hangaufwärts der Fallinie folgend wieder den Ausgangspunkt erreicht.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise