(1) Alle im § 2 angeführten Höhenkoten beziehen sich auf das Blatt 192 (Ausgabe 1956) der Österreichischen Karte 1 : 25.000.
(2) Die im § 2 festgelegten Gebiete sind in Karten eingetragen, die beim Amte der Steiermärkischen Landesregierung (Wasserbuch), bei der Bezirkshauptmannschaft Feldbach sowie in den Gemeindeämtern Feldbach, Gniebing Weißenbach, Kornberg bei Riegersburg, Mühldorf bei Feldbach, Leitersdorf im Raabtal und Raabau aufliegen.
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